Dein erster Arbeitsvertrag nach dem Studium

Was Du wissen musst

Herzlichen Glückwunsch! Du wirst bald dein Studium abschließen und stehst nun vor dem nächsten großen Schritt: deinem ersten Arbeitsvertrag. Dieser Vertrag legt den Grundstein für deinen Einstieg. In diesem Artikel erfährst du, auf was du bei deinem ersten Dienstvertrag achten solltest.

1. Inhalte des Dienstvertrags

Ein Dienstvertrag kann schriftlich, mündlich oder durch schlüssiges Verhalten zustande kommen. Es ist jedenfalls ratsam, einen schriftlichen Vertrag abzuschließen, damit die wichtigsten Vereinbarungen klar nachvollziehbar sind:

  • Deine Arbeitsaufgaben: Für welche Tätigkeiten bist du verantwortlich? Deine künftigen Aufgaben sollten präzise beschrieben sein. Schwammige Formulierungen führen oft zu unklaren Verantwortlichkeiten und Überschneidungen bei Arbeitsbereichen.
  • Die Arbeitszeiten: Wie viele Stunden arbeitest du pro Woche? In Österreich sind 40 Stunden pro Woche die Regel, aber in vielen Branchen gibt es durch Kollektivverträge abweichende Regelungen. Auch eine Teilzeit-Regelung (Zahl der Stunden pro Woche) soll im Vertrag stehen. 
  • Das Gehalt: Wie hoch ist dein Gehalt und wann wird es ausbezahlt? Du vereinbarst das Bruttogehalt mit dem künftigen Arbeitgeber und allfällige Zusatzleistungen (Überstunden, Zeitausgleich, Prämien, …). Achtung bei sogenannten „All-Inclusive“-Verträgen, bei denen Überstunden oft bereits im Gehalt inkludiert sind.
  • Der Urlaubsanspruch: In Österreich hast du bei einer 5-Tage-Woche Anspruch auf mindestens 25 Arbeitstage Urlaub pro Jahr. 

2. Probezeit

Zu Beginn des Arbeitsverhältnisses kann eine Probezeit vereinbart werden, die maximal einen Monat beträgt. Während dieser Zeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten ohne Angabe von Gründen und ohne Einhaltung von Kündigungsfristen aufgelöst werden. Die Probezeit erlaubt dir, den Job und das Unternehmen besser kennenzulernen, bevor du dich langfristig bindest.

3. Kollektivvertrag 

In vielen Branchen gibt es Kollektivverträge, die Mindeststandards für Löhne, Arbeitszeiten und andere Arbeitsbedingungen festlegen. Diese Vereinbarungen gelten automatisch für dich, wenn dein Arbeitgeber an einen Kollektivvertrag gebunden ist. Es lohnt sich, den für deine Branche geltenden Kollektivvertrag zu kennen. Hier erfährst du, was branchenspezifisch gilt: www.kollektivvertrag.at

4. Sozialversicherung

Mit deinem Arbeitsvertrag bist du in Österreich automatisch sozialversichert, sofern du über der Geringfügigkeitsgrenze verdienst. Das bedeutet, du bist kranken-, unfall-, pensions- und arbeitslosenversichert. Die entsprechenden Beiträge werden direkt von deinem Bruttogehalt abgezogen und auf deinem Konto landet der Nettobetrag. Dein Arbeitgeber ist ebenfalls verpflichtet, Beiträge zu leisten. Achte darauf, dass dein Dienstvertrag dies klar regelt und vermeide „freie Dienstverträge“ oder Werkverträge, bei denen oft kein sozialer Schutz besteht.

5. Vertragsprüfung

Bevor du deinen ersten Arbeitsvertrag unterschreibst, solltest du alle Klauseln sorgfältig durchlesen. Manchmal verstecken sich in den Verträgen Klauseln, die für dich nachteilig sein könnten, wie z.B. Konkurrenzklauseln, die dich nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses einschränken können. Im Zweifel lohnt es sich, den Vertrag von Expert*innen – beispielsweise der Arbeiterkammer – überprüfen zu lassen. Sie können dir helfen, Unklarheiten zu klären.

Mit diesen Tipps bist du gut gerüstet, um mit einem sicheren Gefühl in deine erste Anstellung zu starten. Viel Erfolg!


 

Andrea Waldbrunner

Karriereberaterin & Teamleiterin der Karriereberatung bei Karriereservice der Universität Wien | Uniport

 

Für diesen Text wurde KI genutzt, um recherchierte Fakten und Ergebnisse zusammenzufassen und zu kürzen.



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